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Gebühren

„Was wird das kosten?“ ist eine zu Recht häufig gestellte Frage, auf die es aber keine pauschale Antwort gibt.

Die Vegütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwälte bemisst sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Die Gebühren werden dabei, soweit das RVG im einzelnen nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Welche Gebühren im einzelnen entstehen regelt sodann das VV RVG (Vergütungsverzeichnis).

Anhand § 13 RVG bzw. der Gebührentabelle lassen sich dann die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit errechnen. Hinzu gerechnet werden dann noch eine Pauschalgebühr für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, evtl. entstandenen Auslagen sowie die Mehrwertsteuer.

So weit, so kompliziert. Vor unserer Beauftragung in einer Angelegenheit können wir Ihnen gerne nähere Auskünfte über die voraussichtlich entstehenden Kosten geben. Dies ist aber erst nach Kenntnis des Sachverhaltes einschätzbar.

Eine Erstberatung ist für Verbraucher grundsätzlich begrenzt auf maximal 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Allerdings wird häufig unsererseits, nach Absprache, auch diese Erstberatungsgebühr abweichend, niedriger vereinbart.

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